LG Hamburg 12. Zivilkammer Beschluss

Unterlassung der Bewerbung von Spiel mit Bezeichnung EXITChallenge KI-Titel

Unterlassungsanspruch · Wettbewerbsrecht · Markenrecht · Ordnungsgeld · Streitwertfestsetzung

Gewerblicher Rechtsschutz

Tenor

1. Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland Spiele mit der BezeichnungEXITChallengezu bewerben und/oder bewerben zu lassen, anzubieten und/oder anbieten zu lassen, in den Verkehr zu bringen und/oder in den Verkehr bringen zu lassen.

2. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000.-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

3. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.