Dem erstbesten Angebot eines Mietwagenunternehmens darf bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges nicht …
Zivilrecht
Leitsatz
1. Dem erstbesten Angebot eines Mietwagenunternehmens darf bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges nicht gefolgt werden.
2. Die Einholung von Konkurrenzangeboten und das Erkundigen nach günstigen Tarifen ist zwingend vorzunehmen, wenn das Mietfahrzeug für längere Zeit oder für längere Strecke benötigt wird.