EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 2

Anmeldung des Wortzeichens Substance for Success als Gemeinschaftsmarke KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · Wortmarke · Benennungskraft · Anmeldungsbarriere

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die BYK-Chemie GmbH trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 9. Januar 2007 (Sache R 816/2006-4) über die Anmeldung des Wortzeichens Substance for Success als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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