EuGH Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb

Almamet GmbH Handel mit Spänen und Pulvern aus Metall gegen Europäische Kommission

Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Zahlung einer Geldbuße – Bankbürgschaft – Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs – Dringlichkeit

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Almamet GmbH Handel mit Spänen und Pulvern aus Metall trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2010, Almamet/Kommission (T-410/09 R) – Aussetzung des Vollzugs ohne der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft zu stellen, der Entscheidung der Kommission vom 22 Juli 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen betreffend ein Kartell auf dem Markt für Pulver und Späne von Calciumcarbidgranulaten sowie auf dem für Magnesiumgranulate zur Preisfestsetzung, Marktaufteilung und zum Austausch von Informationen in einem wesentlichen Teil des EWR