OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Berichtigung der Kostenentscheidung bei abgewiesener Klage KI-Titel

Kostenentscheidung · § 319 ZPO · Berichtigung von Urteilen · abgewiesene Klage

Zivilrecht Klage abgewiesen

Tenor

Der Tenor des am 12.01.2012 verkündeten Urteils des Senats wird wegen offenbarer Unrichtigkeit hinsichtlich der fehlenden Kostenentscheidung nach § 319 ZPO berichtigt.Nach dem Ausspruch ''Die Klage wird abgewiesen.'' wird eingefügt:Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.