AG Köln · Nordrhein-Westfalen Abteilung 118

AG Köln – 118 C 218/05

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 59,00 € nebst Zinsen

in Höhe von 8%-Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2005

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.