LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Eine Verpflichtung zur Übernahme von Kosten für eine "Stellvertreterleistung" besteht immer dann, wenn die …

Sozialrecht

Leitsatz

Eine Verpflichtung zur Übernahme von Kosten für eine "Stellvertreterleistung" besteht immer dann, wenn die Ersatzleistung entweder billiger oder geeigneter ist als die originär geschuldete Leistung (hier: Entbindungsanstaltspflege).