Verzeichnis› Gerichte› Niedersachsen› OVG Niedersachsen› 1990› April 1990› 1 L 33/89 OVG Niedersachsen Urteil 24.04.1990 1 L 33/89 LS Soll ein Reihenhaus rückwärtig erweitert werden, so ist eine Grenzbebauung nicht zulässig. Verwaltungsrecht Leitsatz Soll ein Reihenhaus rückwärtig erweitert werden, so ist eine Grenzbebauung nicht zulässig.