OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Ausländische Professorentitel dürfen nach § 26 Abs 2 S 1 NHG (HSchulG ND ) bereits dann im Inland in der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Ausländische Professorentitel dürfen nach § 26 Abs 2 S 1 NHG (HSchulG ND ) bereits dann im Inland in der ausländischen Verleihungsform mit Herkunftsangabe geführt werden, wenn sie von einer ausländischen Hochschule verliehen worden sind, die den deutschen Hochschulen vergleichbar ist.

2. Nach § 6 Abs 1 AkGradVO (AkaGrGDV) kann darüber hinaus weder eine Vergleichbarkeit der wissenschaftlichen Wertigkeit der Titel noch eine wissenschaftliche Gleichwertigkeit der Ämter oder Aufgaben gefordert werden.