Verpflichtungen aus einem vor dem Eintritt in ein Altenheim eingegangenen Mietverhältnis können für eine …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Verpflichtungen aus einem vor dem Eintritt in ein Altenheim eingegangenen Mietverhältnis können für eine Übergangszeit als besondere Belastung iS von §§ 84 Abs 1 S 2, 85 Nr 3 S 2 BSHG berücksichtigt werden.