LG Hamburg 24. Zivilkammer Beschluss

Unterlassung von Berichterstattung über Strafverfahren mit Bildern KI-Titel

Einstweilige Verfügung · Berichterstattung · Persönlichkeitsrecht · Bildnisrecht · Medienrecht

Delikts- und Haftungsrecht

Tenor

I. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

untersagt,

a) identifizierend über den Antragsteller im Zusammenhang mit dem Strafverfahren vor dem Landgericht Hamburg zu berichten, wie geschehen in dem Artikel „P. w. s. M. - U.- A. b. P. b. V.“ vom 6. Dezember 2016 auf http://www.b..de/ ... ... .

und/oder

b) das folgende Foto im Rahmen der Berichterstattung über das in Ziffer a.) benannte Strafverfahren zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

Bild entfernt

wie geschehen in dem Artikel „ P. w. s. M. - U.- A. b. P. b. V.“ vom 6. Dezember 2016 auf http://www.b..de/ ... ... .

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.