LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Die Erhebung von Lehrgangskosten gemäß § 16 AFuU 1993 ist nicht Voraussetzung dafür, daß dem Teilnehmer an …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Die Erhebung von Lehrgangskosten gemäß § 16 AFuU 1993 ist nicht Voraussetzung dafür, daß dem Teilnehmer an einer Bildungsmaßnahme die Kosten für Lernmittel (Bücher etc) erstattet werden. Weder ist der Wortlaut von § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 AFuU 1993 in diesem Sinne interpretierbar, noch besteht eine gesetzliche Ermächtigung der Bundesanstalt für Arbeit zur Regelung eines so weitgehenden Leistungsausschlusses.

2. Auf berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, die gemäß § 59 Abs 3 AFG nach "Art und Umfang nach dem 4. und 5. Unterabschnitt des AFG erbracht werden, besteht ein Rechtsanspruch.