BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss

Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens

Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens

Verfassungsrecht Kammerbeschluss

Tenor

Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 in Zeile 5 nach dem ersten Wort "verfassungsrechtlichen" das Wort "Kontrolle" ergänzt wird.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.