Die in der Tiefenbegrenzungsregelung zum Ausdruck kommende Vermutung ist nur in Ausnahmefällen widerlegbar.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die in der Tiefenbegrenzungsregelung zum Ausdruck kommende Vermutung ist nur in Ausnahmefällen widerlegbar.
Die in der Tiefenbegrenzungsregelung zum Ausdruck kommende Vermutung ist nur in Ausnahmefällen widerlegbar.