OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 11

Die in der Tiefenbegrenzungsregelung zum Ausdruck kommende Vermutung ist nur in Ausnahmefällen widerlegbar.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die in der Tiefenbegrenzungsregelung zum Ausdruck kommende Vermutung ist nur in Ausnahmefällen widerlegbar.