AG Potsdam · Brandenburg Beschluss
Unvollständige Darlegung der Vermögensverhältnisse KI-Titel
Vermögensauskunft · Gläubigerschutz · Insolvenzverfahren · Beweislast
Insolvenzrecht – Erinnerung zurückgewiesen
Tenor
Die Erinnerung vom 05.11.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 15.10.2015 wird zurückgewiesen.
Gründe
Der Antragsteller hat nach wie vor seine Vermögensverhältnisse nicht vollumfänglich dargelegt und glaubhaft gemacht.