AG Potsdam · Brandenburg Beschluss

Unvollständige Darlegung der Vermögensverhältnisse KI-Titel

Vermögensauskunft · Gläubigerschutz · Insolvenzverfahren · Beweislast

Insolvenzrecht Erinnerung zurückgewiesen

Tenor

Die Erinnerung vom 05.11.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 15.10.2015 wird zurückgewiesen.

Gründe

Der Antragsteller hat nach wie vor seine Vermögensverhältnisse nicht vollumfänglich dargelegt und glaubhaft gemacht.