AG Wuppertal – 92 C 464/02
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 199,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit dem 29.01.03 zu zahlen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 199,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit dem 29.01.03 zu zahlen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.