AG Gießen · Hessen Beschluss

Wiedereinsetzung in Begründungsfrist des § 45 WEG

Zivilrecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

… der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 12.12.2024 wird zurückgewiesen.

Gründe

Der Antrag ist bereits unzulässig, da es sich bei der hier streitgegenständlichen Frist nicht um eine prozessuale Notfrist im Sinne des § 233 ZPO oder eine andere dort genannte Frist handelt.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE250000514