EuGH Vierte Kammer Urteil zitiert von 3

Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

Europäische Kommission gegen Italienische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Erhaltung der wildlebenden Vogelarten – Richtlinie 79/409/EWG – Abweichungen von der Regelung zum Schutz der wildlebenden Vogelarten – Jagd

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, dass die Region Veneto eine Regelung, mit der Abweichungen von der Regelung zum Schutz der wildlebenden Vogelarten zugelassen werden, erlassen und angewandt hat, die nicht den Voraussetzungen von Art. 9 dieser Richtlinie entspricht.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) – Abweichungen von der Regelung zum Schutz der wildlebenden Vogelarten – Region Veneto