LG Hamburg 12. Zivilkammer Beschluss

Unterlassung von irreführender Garantieaussage bei Neufahrzeugverkauf KI-Titel

irreführende Werbung · Herstellergarantie · einstweilige Verfügung · Unterlassungsanspruch · Wettbewerbsrecht

Zivilrecht

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

geschäftlich handelnd

ein Neufahrzeug H. K. zum Kauf anzubieten und/oder anbieten zu lassen mit der Behauptung, es bestehe ein Anspruch auf die im EWR und in der Schweiz angebotene H.-Herstellergarantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung, wie geschehen durch die Aussagen

a) volle Herstellergarantie“ in Anlage A

und/oder

b) „inkl. 5 Jahre europaweiter H.-Herstellergarantie (ab Erstzulassungsdatum bzw. Anmeldung zur Garantie !“ in Anlage B

und/oder

c) „inkl. 5 Jahre europaweite H.-Herstellergarantie ohne Kilometerbegrenzung (ab Erstzulassungsdatum bzw. Anmeldung zur Garantie)" in Anlage C.

2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.