Wird ein Verwaltungsakt innerhalb der Klagefrist zulässigerweise zunächst nur teilweise, dann im Laufe des …
Sozialrecht
Leitsatz
Wird ein Verwaltungsakt innerhalb der Klagefrist zulässigerweise zunächst nur teilweise, dann im Laufe des sozialgerichtlichen Verfahrens nach Ablauf der Klagefrist mit erweitertem Klageantrag in vollem Umfang angefochten, so ist die Klage insoweit unzulässig (Anschluß an BVerwG, Urteil vom 23.3.1972 - III C 132.70 = BVerwGE 40, 25, 32f) [BVerwG 23.03.1972 - III C 132/70].