LAG Niedersachsen Urteil LS

Eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 BAT liegt nur vor, wenn für den …

Arbeitsrecht

Leitsatz

1. Eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 BAT liegt nur vor, wenn für den Angestellten die zeitliche Begrenzung der Übertragung eindeutig erkennbar ist.

2. Die Beschäftigungsdienststelle kann Tätigkeiten auch dann wirksam übertragen, wenn sie nach verwaltungsinterner Regelung nicht zuständig ist.