OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil

Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung und Sicherungshaft KI-Titel

Strafaussetzung zur Bewährung · Sicherungshaft · Vollstreckungsrecht · Beschwerde · Strafrecht

Strafrecht Aufgehoben

Tenor

1.Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven vom 13. Juni 2013, durch den die dem Verurteilten durch Urteil des Amtsgericht Aurich vom 26. März 2010 bewilligte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen worden ist,aufgehoben.

2.Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der durch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven erlassene Sicherungshaftbefehl vom 7. Januar 2013 aufgehoben.

3.Die Kosten der Beschwerdeverfahren und die dadurch dem Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.