OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Es liegt eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Mutter vor, wenn die Leibesfrucht beschädigt wird.

Zivilrecht

Leitsatz

Es liegt eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Mutter vor, wenn die Leibesfrucht beschädigt wird.