Es liegt eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Mutter vor, wenn die Leibesfrucht beschädigt wird.
Zivilrecht
Leitsatz
Es liegt eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Mutter vor, wenn die Leibesfrucht beschädigt wird.
Es liegt eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Mutter vor, wenn die Leibesfrucht beschädigt wird.