FG Hessen 4. Senat Beschluss

Berichtigung von Schreibfehler in Gerichtsbescheid KI-Titel

Schreibfehler · Berichtigung · Finanzgerichtsordnung

Steuerrecht

Tenor

Der Gerichtsbescheid vom 26.09.2024 4 K 202/23 wird dahingehend berichtigt, dass unter Ziffer 2. b) aa) der Entscheidungsgründe das Wort „Personenkraftwerken“ durch „Personenkraftwagen“ ersetzt wird.

Gründe

Hinsichtlich der tenorierten Änderung des Gerichtsbescheids liegt ein gemäß § 107 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung zu berichtigender Schreibfehler vor.

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