Die Ruhigstellung der Finger in Streckstellung nach einer Fraktur des fünften Mittelhandknochens ist …
Zivilrecht
Leitsatz
1. Die Ruhigstellung der Finger in Streckstellung nach einer Fraktur des fünften Mittelhandknochens ist behandlungsfehlerhaft.
2. Es ist ein grober Behandlungsfehler, wenn der Chefarzt die fehlerhafte Ruhigstellung nach der postoperativen Visite nicht sogleich korrigieren läßt.
3. Zur Beweiserleichterung bei multikausalen Schadensabläufen.