Hat sich im laufenden Bewilligungszeitraum das Familieneinkommen um mehr als 15 vH verringert, so ist diese …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Hat sich im laufenden Bewilligungszeitraum das Familieneinkommen um mehr als 15 vH verringert, so ist diese Änderung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen, auch wenn ein Antrag, Wohngeld neu zu bewilligen, nicht gestellt worden ist.