Die Bestimmungen in Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 9 und die Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 10 der Anlage …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Bestimmungen in Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 9 und die Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 10 der Anlage I zum BBesG sind dahin auszulegen, daß die Stellenzulage für Techniker nur Laufbahnbewerbern und nicht auch anderen Bewerbern gewährt werden kann, bei denen die Laufbahnprüfung und die Ingenieurprüfung nicht als Anstellungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind.