Ein über ein Vierteljahr dauernder wechselnder Aufenthalt (Ausweichbewegungen, Untertauchen) in Norditalien …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein über ein Vierteljahr dauernder wechselnder Aufenthalt (Ausweichbewegungen, Untertauchen) in Norditalien, um der drohenden Internierung zu entgehen, kann einer Internierung (Freiheitsverlust durch Auferlegung von Gewahrsam einer fremden Macht) nicht gleichgesetzt werden. Einreiseschwierigkeiten seitens der Besatzungsmächte in Deutschland können gleichfalls nicht die Annahme einer Internierung rechtfertigen.