Der Senat bleibt bei seiner Rechtsprechung, daß ein Grundstückseigentümer kein Recht darauf hat, im Rahmen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Der Senat bleibt bei seiner Rechtsprechung, daß ein Grundstückseigentümer kein Recht darauf hat, im Rahmen des § 25 Abs. 1 HBO die ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung aller Grundstücksfreiflächen zu verlangen.
2. Es besteht kein Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung von Niederschlagswasser durch eine Abwasseranlage.
3. Wird eine Baugenehmigung wegen mangelnder Standsicherheit eines bereits errichteten Bauwerks angefochten, dann kann die Klage zur Erfolg haben, wenn sich der Mangel aus der Baugenehmigung selbst ergibt.