Der Mode- und Textildesigner "schafft" bildende Kunst iS § 2 KSVG.
Sozialrecht
Leitsatz
Der Mode- und Textildesigner "schafft" bildende Kunst iS § 2 KSVG. Dies gilt auch, wenn er die entworfene Kleidung nach Entwurf selbst fertigt. Im Einzelfall kann auch der Textilgestalter Künstler sein, wenn der Kunstwert seiner Arbeit den Gebrauchswert übersteigt (Abgrenzung zum reinen Kunstgewerbe).