LG Frankfurt am Main · Hessen 8. Kammer für Handelssachen Urteil

Unterlassung der Nutzung von Marken als Suchwörter bei Google KI-Titel

Markenrecht · Suchmaschinenwerbung · Unterlassung · Wettbewerbsrecht · Schadensersatz

Gewerblicher Rechtsschutz

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung ... als Such- oder Schlüsselwort zur Anzeige einer Werbung in der Trefferliste bei Google zu verwenden, wie geschehen in Anlagen k5 - K7; an den Kläger 1.044,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 8.7.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 30.000,00EUR festgesetzt.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190005609