Unterlassung der Nutzung von Marken als Suchwörter bei Google KI-Titel
Markenrecht · Suchmaschinenwerbung · Unterlassung · Wettbewerbsrecht · Schadensersatz
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung ... als Such- oder Schlüsselwort zur Anzeige einer Werbung in der Trefferliste bei Google zu verwenden, wie geschehen in Anlagen k5 - K7; an den Kläger 1.044,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 8.7.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 30.000,00EUR festgesetzt.
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