Unterlassung von Abbildungen von Popeye und Olivia auf Wohnaccessoires KI-Titel
Unterlassungsanspruch · Gewerblicher Rechtsschutz · Markenrecht · Warenzeichen · Bildrechte
Gewerblicher Rechtsschutz
Tenor
im Gebiet der Europäischen Union im geschäftlichen Verkehr Wohnaccessoires, die die Figur des „Popeye“ und/oder seiner Freundin „Olivia“ zeigen, nämlich Tassen, Teller, Aschenbecher, Kissen, Kissenbezüge, Tische, Wandbilder und/oder Wanduhren, wie nachfolgend abgebildet, anzubieten, herzustellen und/oder zu vertreiben und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
II.
Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragsgegnern wie Gesamtschuldnern nach einem Streitwert von EUR 100.000,- zur Last.