Der gesetzliche Beschwerdeausschluß in Wehrpflichtsachen erstreckt sich auch auf Beschlüsse, mit denen über …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der gesetzliche Beschwerdeausschluß in Wehrpflichtsachen erstreckt sich auch auf Beschlüsse, mit denen über Erinnerungen im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden wird.