OVG Niedersachsen Urteil LS

Der gesetzliche Beschwerdeausschluß in Wehrpflichtsachen erstreckt sich auch auf Beschlüsse, mit denen über …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der gesetzliche Beschwerdeausschluß in Wehrpflichtsachen erstreckt sich auch auf Beschlüsse, mit denen über Erinnerungen im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden wird.