Ging dem Eingriff längere Zeit eine Planung voraus und erfolgte eine Besprechung des Eingriffsverlaufs (wenn …
Zivilrecht
Leitsatz
1. Ging dem Eingriff längere Zeit eine Planung voraus und erfolgte eine Besprechung des Eingriffsverlaufs (wenn auch ohne eigentliche Risikoaufklärung) mit dem Patienten in zwei früheren Terminen, so stellt eine umfassende Aufklärung am Vortag einer endonasalen Kiefernhöhlenoperation (beidseitig mit Begradigung der Nasenscheidewand) keine Überforderung des Patienten dar.
2. Es besteht für den Arzt keine Verpflichtung zu einer vorauseilenden Eingriffsaufklärung vor Abschluß der präoperativen Untersuchungen.