LG Bochum · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Unterlassung der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung von Computerspiel KI-Titel

Urheberrechtsverletzung · Unterlassungsanspruch · Ordnungsgeld · Peer-to-Peer-Tauschbörse

Gewerblicher Rechtsschutz

Tenor

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

das Computerspiel "Test Drive Unlimited" im Intenet, insbesondere in sogenannten Peer-to-Peer Tauschbörsen, oder auf sonstige Art und Weise zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.

Gründe

1

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

2

Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.