EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen

Pannon Hőerőmű Energiatermelő, Kereskedelmi és Szolgáltató Zrt. (Pannon Hőerőmű Zrt.) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, mit der die von Ungarn bestimmten Stromerzeugern mittels Stromabnahmeverträgen gewährten staatlichen Beihilfen für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit – Interessenabwägung

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 2 der Entscheidung C(2008) 2223 final der Kommission vom 4. Juni 2008 hinsichtlich der von der Republik Ungarn mittels Stromabnahmeverträgen gewährten staatlichen Beihilfe