OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Ist es notwendig, einem Pflegekind Nachhilfeunterricht zu erteilen, um die durch Erziehungsdefizite …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ist es notwendig, einem Pflegekind Nachhilfeunterricht zu erteilen, um die durch Erziehungsdefizite hervorgerufenen Wissenslücken zu schließen und den Erfolg des Schulbesuchs zu sichern, hat der Träger der Jugendhilfe die angemessenen Kosten zu übernehmen. Sie sind nicht durch die pauschalierten laufenden Leistungen abgegolten. Richtlinien des Jugendhilfeausschusses, nach denen die Kosten höchstens für sechs Monate ab Aufnahme des Kindes in die Pflegefamilie übernommen werden, binden die Verwaltungsgerichte nicht.