Die Planfeststellung des Teiles einer Bundesstraße braucht sich nicht auf den gesamten auszubauenden Teil zu …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Planfeststellung des Teiles einer Bundesstraße braucht sich nicht auf den gesamten auszubauenden Teil zu erstrecken; sie kann auf einen bestimmten Streckenabschnitt beschränkt werden.