Die Hebegebühr für die Entgegennahme und Weiterleitung des gezahlten Schadensersatzes entsteht nur, wenn der …
Zivilrecht
Leitsatz
Die Hebegebühr für die Entgegennahme und Weiterleitung des gezahlten Schadensersatzes entsteht nur, wenn der Rechtsanwalt mit dessen Einziehung beauftragt war. Aus dem Inkassoauftrag in der Vollmachtsurkunde kann sich ein solcher Auftrag ergeben, wenn nichts Gegenteiliges vorgetragen wird.