OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 31. Zivilsenat Hinweisschreiben

Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat zwar aufgrund des Urteils des OLG Stuttgart vom 30.03.2016 (9 U …

Zivilrecht

Tenor

Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat zwar aufgrund des Urteils des OLG Stuttgart vom 30.03.2016 (9 U 171/15) von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO absieht, er aber grundsätzlich an seiner im Hinweis vom 24.02.2016 geäußerten Rechtsauffassung festhält. Mit den Einwänden des OLG Stuttgart hat sich der Senat bereits umfassend auseinandergesetzt; auf den Hinweis vom 24.02.2016 wird hingewiesen.

Gründe

2

Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat zwar aufgrund des Urteils des OLG Stuttgart vom 30.03.2016 (9 U 171/15) von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO absieht, er aber grundsätzlich an seiner im Hinweis vom 24.02.2016 geäußerten Rechtsauffassung festhält. Mit den Einwänden des OLG Stuttgart hat sich der Senat bereits umfassend auseinandergesetzt; auf den Hinweis vom 24.02.2016 wird hingewiesen.