AG Hannover · Niedersachsen Beschluss

Eintragung einer Sicherungshypothek abgelehnt KI-Titel

Sicherungshypothek · Grundbuch · Vollstreckungsschuldner · Eigentümer · Zivilrecht

Sachen- und Grundstücksrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Der Antrag vom 16.04.2009 (AZ.: 01190/08 RA Th. Bock, RA Dr. Bock, Münster) auf

- Eintragung einer Sicherungshypothek

wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Gründe

1

Die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, die Eheleute Heiko und Stefanie Käsler, sind nicht die Vollstreckungsschuldner aus dem vorgelegten Titel.