OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Aus dem Gebot, disziplinarrechtliche Ermittlungen beschleunigt zu führen, ergibt sich auch im Falle einer …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Aus dem Gebot, disziplinarrechtliche Ermittlungen beschleunigt zu führen, ergibt sich auch im Falle einer Verzögerung der Ermittlungen kein Rechtsanspruch des Betroffenen, ein Bewerbungsverfahren bis zur Klärung der durch den Verdacht eines Dienstvergehens entstandenen Zweifel an der Beförderungseignung hinauszuschieben.