Zur Frage der Dienstbefreiung eines Rechtspflegers zum Studium (Einzelfall).
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage der Dienstbefreiung eines Rechtspflegers zum Studium (Einzelfall).
2. Eine Dienstbefreiung wie unter 1) bedarf nicht der Mitbestimmung des Personalrats; ebenso nicht die Entlassung auf eigenen Antrag.