Städtebauliche Mißstände können lediglich aus der jeweiligen Bebauung des Gebiets oder der sonstigen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Städtebauliche Mißstände können lediglich aus der jeweiligen Bebauung des Gebiets oder der sonstigen Gebietsbeschaffenheit resultieren. Rechtliche Gegebenheiten wie beispielsweise eine starke Eigentumskonzentration in einer Hand können keine städtebaulichen Mißstände sein.