LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 13. Zivilkammer

LG Düsseldorf – 13 O 416/06

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 206.856,84 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Dezember 2006 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.