Anwaltsgerichtshof NRW 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen Beschluss

Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Klage KI-Titel

Klagenrücknahme · Verfahrenseinstellung · Kostenverteilung · Gegenstandswert · BRAO

Berufsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

3. Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.

4. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Gründe

2

Nachdem der Kläger mit Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten vom 09.11.2021 die Klage zurückgenommen hat, war das Verfahren gem. §§ 112c BRAO, 92 Abs. 3 VwGO durch Beschluss einzustellen.

3

Gem. §§ 112c BRAO, 155 Abs. 2 VwGO hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen.

4

Der Gegenstandswert beträgt gem. § 194 Abs. 1 BRAO in Verbindung mit § 52 GKG 12.500,00 €