VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Zur Versäumnis der Widerspruchsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Besonderheiten).

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Zur Versäumnis der Widerspruchsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Besonderheiten).