VGH Hessen 3. Senat Urteil LS

Erklärt sich ein Teilnehmer an der Flurbereinigung mit einer Abfindung in Geld schriftlich einverstanden, so …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Erklärt sich ein Teilnehmer an der Flurbereinigung mit einer Abfindung in Geld schriftlich einverstanden, so bleibt es dem Ermessen der Flurbereinigungsbehörde überlassen, ob sie dieses Angebot annimmt oder ob sie den Teilnehmer mit Land von der gleichen Qualität des Altbesitzes abfindet. 2. Zur Frage der Bewertung von Grundstücken wegen ihrer Qualität als Bauland - st. Rspr. des Senats - und wegen ihrer etwaigen Verwendung für den Bau einer Mittelpunktschule im Außengebiet der Gemeinde.

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