Landwirtschaftliche Flüssigmist-Erdbecken (sog Güllelagunen) sind in Wasserschutzgebieten regelmäßig …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Landwirtschaftliche Flüssigmist-Erdbecken (sog Güllelagunen) sind in Wasserschutzgebieten regelmäßig unzulässig.
Landwirtschaftliche Flüssigmist-Erdbecken (sog Güllelagunen) sind in Wasserschutzgebieten regelmäßig unzulässig.