Die Wertfestsetzung für einen Antrag auf Mitwirkung bei der Veräußerung einer im gemeinsamen Eigentum der …
Familienrecht
Leitsatz
Die Wertfestsetzung für einen Antrag auf Mitwirkung bei der Veräußerung einer im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehenden Immobile richtet sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Maßgeblich ist der hälftige Wert der Immobilie.
Tenor
Der Verfahrenswert wird auf 100.602,45 € festgesetzt (Antrag zu 1):
Grundstückswert 380.000 €
abzüglich Verbindlichkeiten 157.600 €
abzüglich voraussichtlicher Vorfälligkeitsentschädigung 35.000 €
ergibt 187.400 €.
Von diesem Erlös würde den Beteiligten jeweils ein halb zustehen, somit 93.700,00 € Antrag zu 2):
5 % vom Antrag zu 1) 4685,00 €
Widerantrag: 2217,45 €).
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